Freitag, 17. Dezember 2021

 

Austauschpflicht für Ölheizung ab 2026?

Im Rahmen der Eckpunkte des neuen Klimapakets müssen Eigentümer, die mit Öl heizen wollen, Folgendes beachten: Ein grundlegender Neueinbau von Ölkesseln ist ab 2026 nur noch in hybrider Form gestattet, das heißt unter Einbindung erneuerbarer Energien. Auf Basis einer Ölbrennwertheizung kann hier beispielsweise eine Kombination mit Solaranlage oder Wärmepumpe vorgenommen werden. Dasselbe gilt für einen Austausch veralteter Anlagen. Bereits verbaute Ölheizungen sind nicht betroffen. Sie können über 2026 hinaus in Betrieb bleiben, sofern sie nicht von der Austauschpflicht betroffen sind.

Wenn also demnächst sowieso ein Zwang zur Investition in die marode Ölinfrastruktur der Traben Trarbacher Ölheizungen fällig wird, kann man daraus gleich ein integriertes Konzept für den gesamte Bevölkerung machen, das die Belange des Klimaschutzes, den sinnvollen Umgang mit Ressourcen, Geld sparen und Gemeinschaftsbildung zusammen denkt.

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